Der Impfkalender legt fest, welche Impfungen im Kindesalter zu welchem Zeitpunkt empfohlen werden. Die Grundimmunisierung beginnt in den ersten Lebensmonaten, wird im Lauf des ersten Lebensjahres fortgeführt und im Kleinkindalter abgeschlossen. Danach folgen Auffrischungen im Vorschulalter und im Jugendalter. Die konkreten Termine plant eure Kinderarztpraxis anhand des jeweils aktuellen Kalenders der Ständigen Impfkommission, der regelmäßig überarbeitet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Die ersten Impftermine liegen in den ersten Lebensmonaten, oft gekoppelt an die Vorsorgeuntersuchungen.
- Rund um den ersten Geburtstag folgen die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
- Im Vorschul- und Jugendalter stehen Auffrischungen an, im Jugendalter zusätzlich die HPV-Impfung.
- Verpasste Termine lassen sich nachholen; die Grundimmunisierung muss dabei nicht neu begonnen werden.
- Leichte Reaktionen wie Rötung, Schwellung oder Fieber für ein bis drei Tage sind erwartbar.
Wie der Impfkalender aufgebaut ist
Die ersten Lebensmonate
Den Anfang macht meist die Schluckimpfung gegen Rotaviren, die schon wenige Wochen nach der Geburt begonnen wird, weil sie an ein enges Zeitfenster gebunden ist. Ab dem Alter von zwei Monaten folgen die Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B sowie die Impfung gegen Pneumokokken.
Diese Impfungen werden nicht an einem einzigen Termin abgeschlossen, sondern über mehrere Termine im ersten Lebensjahr verteilt. Erst die letzte Dosis dieser Serie sorgt für einen belastbaren, längerfristigen Schutz.
Rund um den ersten Geburtstag
Im zweiten Lebensjahr kommen die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken hinzu. Sie werden in zwei Dosen mit einem Mindestabstand gegeben. Ebenfalls in diesem Zeitraum liegt die Impfung gegen Meningokokken sowie der Abschluss der Grundimmunisierung aus dem ersten Lebensjahr.
Vorschul- und Jugendalter
Im Vorschulalter und erneut im Jugendalter stehen Auffrischungen an, unter anderem gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung. Zwischen etwa neun und 14 Jahren wird die HPV-Impfung empfohlen, für Mädchen und Jungen gleichermaßen. Wird sie in diesem Alter begonnen, sind meist weniger Dosen nötig als bei einem späteren Start.
Warum die Abstände wichtig sind
Impfungen bauen den Schutz schrittweise auf. Zwischen den Dosen liegen Mindestabstände, damit das Immunsystem auf die vorherige Dosis reagieren kann. Ein früherer Termin bringt keinen zusätzlichen Nutzen, ein deutlich späterer Termin ist dagegen unproblematisch.
Wenn ein Termin verpasst wurde, muss die Serie nicht von vorn beginnen. Jede bereits gegebene Dosis zählt weiter. Eure Praxis erstellt in diesem Fall einen Nachholplan, der sich am Alter des Kindes und an den bereits erfolgten Impfungen orientiert. Bringt zu jedem Termin das Impfbuch mit, damit der Stand vollständig dokumentiert ist.
Mehrere Impfungen an einem Termin sind üblich und für das Immunsystem kein Problem. Sie verkürzen die Zahl der Arztbesuche und damit auch die Belastung für das Kind.
Was nach der Impfung normal ist
An der Einstichstelle können Rötung, Schwellung und Druckempfindlichkeit auftreten. Viele Kinder sind für ein bis zwei Tage quengelig, schlafen unruhiger oder haben weniger Appetit. Fieber in den ersten Tagen ist eine typische Reaktion und zeigt, dass das Immunsystem arbeitet.
Nach der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln kann etwa ein bis zwei Wochen später ein flüchtiger Ausschlag mit Fieber auftreten. Er ist nicht ansteckend und klingt von selbst wieder ab.
Ihr könnt euer Kind bei Unwohlsein wie sonst auch begleiten: ausreichend trinken lassen, ruhige Tagesgestaltung, bei Bedarf kühlende Auflagen an der Einstichstelle. Ob und womit Fieber gesenkt wird, besprecht ihr bei Bedarf in eurer Praxis.
Wann ihr ärztlichen Rat sucht
Meldet euch, wenn Fieber länger als etwa drei Tage anhält, erst nach einem beschwerdefreien Intervall neu auftritt oder wenn die Rötung an der Einstichstelle deutlich zunimmt statt abzuklingen. Auch ein Säugling unter drei Monaten mit Fieber gehört immer zeitnah ärztlich untersucht.
Wählt 112 bei Atemnot, pfeifender Atmung, Schwellung im Gesicht oder an den Lippen, Kreislaufkollaps, einem Krampfanfall oder wenn euer Kind schwer krank wirkt, kaum ansprechbar ist oder auffällig blass und teilnahmslos daliegt. Außerhalb der Sprechzeiten erreicht ihr den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
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Häufige Fragen
Was passiert, wenn wir einen Impftermin verpassen?
Es geht nichts verloren. Bereits gegebene Dosen behalten ihre Wirkung, und die Serie wird an der Stelle fortgesetzt, an der sie unterbrochen wurde. Eure Praxis erstellt dafür einen Nachholplan. Nur bei der Rotavirus-Schluckimpfung gibt es ein festes Zeitfenster, das nicht überschritten werden kann.
Darf mein Kind mit Schnupfen geimpft werden?
Ein leichter Infekt ohne höheres Fieber spricht in der Regel nicht gegen eine Impfung. Bei einer akuten fieberhaften Erkrankung wird der Termin meist verschoben. Die Entscheidung trifft die Praxis nach der Untersuchung vor Ort.
Sind mehrere Impfungen an einem Tag zu viel?
Nein. Das Immunsystem setzt sich täglich mit einer Vielzahl von Reizen auseinander. Kombinierte Termine sind Standard, verringern die Zahl der Pikser und verkürzen die Zeit, in der ein Kind noch ungeschützt ist.
Wie lange hält der Impfschutz an?
Das ist je nach Impfung unterschiedlich. Manche Impfungen bieten nach vollständiger Grundimmunisierung einen sehr langen Schutz, andere brauchen regelmäßige Auffrischungen. Die vorgesehenen Auffrischtermine stehen im Impfkalender und im Impfbuch.
Wo finde ich den aktuellen Impfkalender?
Der Kalender wird von der Ständigen Impfkommission veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung liegt in eurer Kinderarztpraxis vor. Fragt dort nach, wenn ihr eine ältere Übersicht mit dem aktuellen Stand abgleichen möchtet.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Gesundheitsinformation und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten Warnzeichen gilt 112, bei dringlichen, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden in Deutschland 116117.
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