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Schriftliches Pflegeexamen: Aufbau und Kompetenzbereiche nach PflAPrV

Das schriftliche Pflegeexamen besteht nach § 14 PflAPrV aus drei Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten, meist an drei aufeinanderfolgenden Werktagen. Jede Arbeit prüft einen festgelegten Bereich: Pflegeprozessgestaltung in akuten und dauerhaften Situationen, Gesundheitsförderung und Beratung sowie Pflege in kritischen und krisenhaften Situationen. Du bestehst den schriftlichen Teil nur, wenn jede einzelne Arbeit mindestens ausreichend ist.

Pflegeausbildung Komplettpaket – schriftliches Pflegeexamen

Kurz gesagt: Das schriftliche Pflegeexamen besteht nach § 14 PflAPrV aus drei Aufsichtsarbeiten von je 120 Minuten, meist an drei aufeinanderfolgenden Werktagen. Jede Arbeit prüft einen festgelegten Bereich: Pflegeprozessgestaltung in akuten und dauerhaften Situationen, Gesundheitsförderung und Beratung sowie Pflege in kritischen und krisenhaften Situationen. Du bestehst den schriftlichen Teil nur, wenn jede einzelne Arbeit mindestens ausreichend ist.

Die Zwischenprüfung liegt hinter dir, die Einsätze werden anspruchsvoller und in der Schule fällt immer öfter das Wort Examen. Spätestens jetzt willst du wissen, was dich an den drei schriftlichen Tagen wirklich erwartet.

Gute Nachricht vorweg: Das schriftliche Examen ist kein Sammelsurium aus Einzelwissen. Es folgt einer klaren Logik, die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt ist. Wer diese Logik kennt, lernt gezielter und verliert in der Prüfung weniger Zeit.

Wie ist das schriftliche Pflegeexamen aufgebaut?

Das schriftliche Pflegeexamen besteht aus drei Aufsichtsarbeiten, die jeweils 120 Minuten dauern. Sie finden in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Werktagen statt, die Aufsicht bestellt die Schulleitung. Geregelt ist das in § 14 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV).

Jede Arbeit basiert auf Fallsituationen. Die Verordnung verlangt, dass sich die Fälle insgesamt nach Altersstufe, sozialem und kulturellem Umfeld sowie Versorgungsbereich unterscheiden. Du bekommst also zum Beispiel einen Fall aus der stationären Akutpflege, einen aus der Langzeitpflege und einen aus der ambulanten oder pädiatrischen Versorgung.

Die Aufgaben wählt die zuständige Behörde auf Vorschlag der Pflegeschule aus. Sie kann auch zentrale Prüfungsaufgaben vorgeben. Ob in deinem Bundesland zentral oder schulbezogen geprüft wird, erfährst du bei deiner Pflegeschule oder der zuständigen Landesbehörde.

Welche Kompetenzbereiche prüft jede Aufsichtsarbeit?

Jede der drei Aufsichtsarbeiten ist einem eigenen Prüfungsbereich zugeordnet, der sich aus Kompetenzschwerpunkten der Anlage 2 PflAPrV zusammensetzt. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung in vereinfachter Form.

Aufsichtsarbeit Schwerpunkt Kompetenzschwerpunkte (Anlage 2) Typische Aufgaben
1 Pflegeprozessgestaltung inklusive Interaktion und Beziehungsgestaltung in akuten und dauerhaften Pflegesituationen I.1, I.5, I.6, II.1, dazu Kontextbedingungen aus IV Pflegebedarf einschätzen, Pflegeplanung, Kommunikation mit Angehörigen, rechtliche Rahmenbedingungen
2 Pflegeprozessgestaltung bei gesundheitlichen Problemlagen mit Fokus auf Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung I.2, II.2, V.1 Prophylaxen begründen, Schulung und Beratung planen, Expertenstandards anwenden
3 Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Situationen I.3, I.4, II.3, III.2 Notfall erkennen, ärztliche Anordnungen umsetzen, ethische Konflikte abwägen, Palliativsituationen

Du siehst: Kompetenzbereich I, also der Pflegeprozess, zieht sich durch alle drei Tage. Wer den Pflegeprozess sicher beherrscht, hat in jeder Arbeit ein stabiles Gerüst für seine Antworten.

Wichtig für die Planung: Kompetenzbereich III wird schriftlich nur über III.2 geprüft, also das eigenständige Durchführen ärztlicher Anordnungen. Das interprofessionelle Handeln insgesamt sowie die Bereiche IV und V sind Schwerpunkt der mündlichen Prüfung, auch wenn einzelne Teile davon (Kontextbedingungen aus IV, Kompetenzschwerpunkt V.1) schriftlich mitgeprüft werden.

Wie wird das schriftliche Examen bewertet?

Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Fachprüfenden benotet, aus beiden Noten bildet der Vorsitz das arithmetische Mittel. Aus den drei Arbeiten ergibt sich die Prüfungsnote des schriftlichen Teils. Gerechnet wird auf zwei Stellen nach dem Komma, ohne zu runden.

Bestanden hast du den schriftlichen Teil nur, wenn jede Aufsichtsarbeit mindestens ausreichend ist. Eine sehr gute Arbeit gleicht eine mangelhafte also nicht aus. Ausreichend entspricht nach § 17 PflAPrV einem Zahlenwert von 3,50 bis unter 4,50.

Dazu kommt die Vornote. Sie wird aus den Unterrichtsnoten deiner Jahreszeugnisse gebildet und fließt nach § 13 PflAPrV mit 25 Prozent in die Note des schriftlichen Teils ein. Gute Leistungen im Unterricht zahlen sich am Ende also messbar aus.

Falls eine Arbeit nicht reicht: Jede einzelne Aufsichtsarbeit kann einmal wiederholt werden. Musst du alle drei wiederholen, ist dafür in der Regel eine zusätzliche Ausbildungszeit nötig. Die Details klärt der Prüfungsausschuss.

Was unterscheidet eine gute Antwort von einer mittelmäßigen?

Eine gute Antwort ist fallbezogen, begründet und strukturiert. Prüfende vergeben Punkte nicht für auswendig gelernte Lehrbuchabsätze, sondern dafür, dass du Wissen auf genau diese Person anwendest.

Ein Beispiel: Die Frage lautet, welche Prophylaxen bei Frau K. nötig sind. Eine schwache Antwort zählt fünf Prophylaxen auf. Eine starke Antwort nennt das Risiko mit Bezug auf den Fall (immobil nach Hüft-TEP, Braden-Wert 13), leitet das Pflegeziel ab, beschreibt konkrete Maßnahmen und erklärt, woran du den Erfolg überprüfst.

Diese Struktur entspricht dem Pflegeprozess. Wenn du sie verinnerlicht hast, kannst du auch unbekannte Fälle bearbeiten. Ein Lernpaket wie das Pflegeausbildung Komplettpaket mit Fallbeispielen zu allen Kompetenzbereichen hilft dir, diese Denkweise an vielen Fällen zu üben.

Auch internationale Pflegefachkräfte, die eine Kenntnisprüfung ablegen, arbeiten mit dieser fallbasierten Logik. Wie das dort abläuft, erklärt unsere Seite zur Kenntnisprüfung Pflege für die Anerkennung.

Wie bereitest du dich in den letzten acht Wochen vor?

Am besten mit einem Plan, der sich an den drei Prüfungsbereichen orientiert und regelmäßig Probeklausuren unter Zeitdruck enthält. Ein Rahmen, den du an deinen Dienstplan anpassen kannst:

  1. Woche 1 und 2: Pflegeprozess, Pflegediagnosen und Pflegeplanung wiederholen. Ziel: Jede Antwort folgt einem festen Schema.
  2. Woche 3 und 4: Prüfungsbereich 2: Prophylaxen, Expertenstandards, Beratungsgespräche, Gesundheitsförderung.
  3. Woche 5 und 6: Prüfungsbereich 3: Notfälle, Frühwarnzeichen, Medikamentengabe nach Anordnung, ethische Fallbesprechung, Palliativpflege.
  4. Woche 7: Drei Probeklausuren à 120 Minuten an drei Tagen hintereinander, danach gezielt Lücken schließen.
  5. Woche 8: Nur noch wiederholen, Schlaf und Dienstplan stabil halten, keine neuen Themen.

Für Pharmakologie und Krankheitsbilder lohnt sich ein eigener Wiederholungsblock pro Woche. Das Premium-Komplettpaket mit 1.500 Seiten für Theorie und Praxis deckt diese Fächer ausführlich ab, wenn du tiefer einsteigen willst.

Welche Fehler kosten im schriftlichen Examen die meisten Punkte?

Die meisten Punkte gehen durch fehlenden Fallbezug und schlechtes Zeitmanagement verloren, seltener durch fehlendes Wissen. Typische Stolperstellen aus Probeklausuren:

  • Die Aufgabenstellung wird überlesen: Wer begründen soll, muss begründen, nicht nur aufzählen.
  • Zu viel Zeit für die erste Aufgabe, am Ende fehlt die letzte.
  • Maßnahmen ohne Ziel und ohne Evaluation.
  • Fachbegriffe ohne Erklärung, obwohl nach Laiensprache für ein Beratungsgespräch gefragt ist.
  • Ressourcen der Person werden ignoriert, obwohl sie im Fall ausdrücklich genannt sind.

Lies deshalb zuerst alle Aufgaben, markiere die Operatoren (nennen, beschreiben, begründen, beurteilen) und plane grob, wie viele Minuten jede Aufgabe bekommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Aufsichtsarbeiten à 120 Minuten, meist an drei aufeinanderfolgenden Werktagen.
  • Jede Arbeit hat einen festen Prüfungsbereich, der Pflegeprozess ist in allen dreien zentral.
  • Jede einzelne Arbeit muss mindestens ausreichend sein, schwache Arbeiten lassen sich nicht ausgleichen.
  • Die Vornote aus dem Unterricht zählt mit 25 Prozent zur Note des schriftlichen Teils.
  • Probeklausuren unter Echtzeit sind die wirksamste Vorbereitung auf Zeitdruck.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie lange dauert das schriftliche Pflegeexamen?

Jede der drei Aufsichtsarbeiten dauert 120 Minuten. Sie finden in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Werktagen statt.

2. Kann ich eine schlechte Aufsichtsarbeit mit einer guten ausgleichen?

Nein. Der schriftliche Teil ist nur bestanden, wenn jede einzelne Aufsichtsarbeit mindestens mit ausreichend bewertet wurde.

3. Wie stark zählt die Vornote im schriftlichen Examen?

Die Vornote wird aus den Unterrichtsnoten der Jahreszeugnisse gebildet und fließt mit 25 Prozent in die Note des schriftlichen Prüfungsteils ein.

4. Wie oft darf ich eine Aufsichtsarbeit wiederholen?

Jede nicht bestandene Aufsichtsarbeit kann einmal wiederholt werden. Müssen alle drei Arbeiten wiederholt werden, ist meist eine zusätzliche Ausbildungszeit erforderlich.

5. Gibt es im Pflegeexamen Multiple-Choice-Fragen?

Das schreibt die PflAPrV nicht vor. Üblich sind fallbasierte Aufgaben mit offenen Antworten, die genaue Form hängt von der Aufgabenstellung deiner Schule oder deines Landes ab.

6. Wer erstellt die Aufgaben für das schriftliche Examen?

Die zuständige Landesbehörde wählt die Aufgaben auf Vorschlag der Pflegeschule aus. Sie kann auch zentrale Prüfungsaufgaben für alle Schulen vorgeben.

Weiterlesen

Wie du die gesamte Prüfungsphase planst, liest du in unserem Beitrag zur Vorbereitung aufs Pflegeexamen. Für die letzten Tage hilft der Endspurt-Plan fürs Pflegeexamen. Den mündlichen Teil erklärt die mündliche Prüfung im Pflegeexamen, und für Antworten mit roter Linie lohnt sich Pflegeprozess und Pflegeplanung. Wenn du deine Ausbildung im Ausland abgeschlossen hast, lies weiter bei der Kenntnisprüfung Pflege.

Passendes Material

Medizin Helden ist ein unabhängiges Lernangebot und steht in keiner Verbindung zu Pflegeschulen oder Prüfungsbehörden. Verbindlich sind die PflAPrV sowie die Vorgaben deiner Pflegeschule und der zuständigen Landesbehörde.

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Über den Autor
Luca
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