Arbeits- und Sozialmedizin im M2: Berufskrankheiten, Vorsorge, Reha

Kurz gesagt: Arbeits- und Sozialmedizin ist im M2 ein kleines, klar abgegrenztes Fach mit vielen Reproduktionsfragen. Punkte bringen vor allem das Berufskrankheitenverfahren, die wichtigsten BK-Nummern, die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV sowie die Grundregeln von Reha und Sozialversicherung. Mit drei Lerntagen und gezieltem Kreuzen bist du gut aufgestellt.

  • M2: 13. bis 15. April 2027
  • 3 Lerntage
  • 10 Themenblöcke im Kurs
Titelbild Arbeitsmedizin & Sozialmedizin – Klinikkurs fürs M2
Arbeitsmedizin & Sozialmedizin KlinikkursGefährdungen, Noxen, Berufskrankheiten und Vorsorge mit Aufgaben in drei Anforderungsbereichen. Material ansehen

Viele schieben Arbeits- und Sozialmedizin bis kurz vor das Examen, weil das Fach trocken wirkt. Dabei ist es eines der wenigen Fächer, in denen sich reines Faktenlernen direkt auszahlt: Begriffe, Zuständigkeiten, Fristen und Zuordnungen kommen immer wieder. Diese Seite sortiert den Stoff nach Prüfungsnutzen.

Was kommt in Arbeits- und Sozialmedizin im M2 dran?

Themenblock Was du sicher können solltest
Berufskrankheiten Definition, BK-Liste, Anzeigepflicht, Ablauf des Feststellungsverfahrens, Abgrenzung zum Arbeitsunfall
Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, Vorsorgebescheinigung, Abgrenzung zur Eignungsuntersuchung
Noxen Chemische, physikalische und biologische Einwirkungen mit Zielorgan und typischer Erkrankung
Prävention Gefährdungsbeurteilung, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, betriebliches Gesundheitsmanagement
Sozialversicherung Die fünf Zweige, wer zahlt, wer zuständig ist
Rehabilitation und Begutachtung Reha vor Rente, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, stufenweise Wiedereingliederung

Was ist eine Berufskrankheit und wie läuft das Verfahren?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist und die sich Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit zugezogen haben. Anders als der Arbeitsunfall entsteht sie nicht durch ein einzelnes Ereignis, sondern durch Einwirkung über längere Zeit. Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung, also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Ärztinnen und Ärzte müssen nach § 202 SGB VII den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Landesstelle melden. Die Einwilligung der Patientin oder des Patienten ist dafür nicht nötig, sie oder er wird aber über die Anzeige informiert. Seit dem 1. Januar 2021 ist der frühere Unterlassungszwang entfallen: Bei Erkrankungen wie Hauterkrankungen oder obstruktiven Atemwegserkrankungen muss die schädigende Tätigkeit nicht mehr aufgegeben werden, damit eine Anerkennung möglich ist.

  1. Verdachtsanzeige durch Ärztin, Arzt, Arbeitgeber oder die versicherte Person selbst.
  2. Ermittlung durch den Unfallversicherungsträger: Arbeitsanamnese, Expositionsermittlung, Befunde.
  3. Begutachtung zur Frage, ob die Erkrankung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die Tätigkeit verursacht wurde.
  4. Entscheidung über Anerkennung und Leistungen, etwa Heilbehandlung, Maßnahmen zur Teilhabe oder Rente.

Welche BK-Nummern solltest du kennen?

Die BK-Nummern sind vierstellig. Die erste Ziffer gibt die Gruppe an: 1 chemische Einwirkungen, 2 physikalische Einwirkungen, 3 Infektionserreger und Parasiten, 4 Atemwege, Lunge, Rippenfell und Bauchfell, 5 Haut, 6 sonstige. Wenige Nummern tauchen besonders häufig auf.

BK-Nummer Erkrankung Typische Exposition
2301 Lärmschwerhörigkeit Lärm am Arbeitsplatz, etwa Metallbau oder Bau
2108 Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeit in Rumpfbeugehaltung
3101 Infektionskrankheiten Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege, Labor
4103 Asbestose Asbeststaub
4104 Lungen- oder Kehlkopfkrebs durch Asbest Asbeststaub
4105 Mesotheliom Asbest, oft nach jahrzehntelanger Latenz
4301 / 4302 Obstruktive Atemwegserkrankung allergisch / chemisch-irritativ Mehlstaub beim Bäcker, Isocyanate, Reinigungsmittel
5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen Feuchtarbeit, Friseurhandwerk, Pflege

Was regelt die ArbMedVV zur arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet drei Formen. Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen. Angebotsvorsorge muss er bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anbieten. Wunschvorsorge muss er auf Wunsch der Beschäftigten ermöglichen, wenn ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Vorsorge ist zuerst ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese. Körperliche Untersuchungen gehören nur dazu, wenn die beschäftigte Person sie nicht ablehnt.
  • Die Vorsorgebescheinigung enthält, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattfand und wann die nächste angezeigt ist. Befunde und Diagnosen gehören nicht hinein.
  • Lärm: Angebotsvorsorge ab Überschreiten von 80 dB(A), Pflichtvorsorge ab Erreichen von 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel.
  • Bildschirmarbeit: Angebotsvorsorge mit dem Angebot einer Untersuchung von Augen und Sehvermögen.
  • Gesundheitsdienst: Pflichtvorsorge unter anderem bei regelmäßigem Kontakt zu Körperflüssigkeiten mit Verletzungsgefahr hinsichtlich Hepatitis B und C.
  • Vorsorge ist keine Eignungsuntersuchung. Die Frage, ob jemand für eine Tätigkeit geeignet ist, wird getrennt beurteilt.

G-Untersuchungen heißen heute anders

Viele Skripte sprechen noch von G-Untersuchungen nach den DGUV Grundsätzen, etwa G 20 für Lärm. Diese Grundsätze wurden 2022 durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Rechtlich maßgeblich für die Vorsorge ist die ArbMedVV, die DGUV Empfehlungen beschreiben den fachlichen Standard.

Für das M2

Arbeitsmedizin & Sozialmedizin Klinikkurs

Das ganze Fach in zehn Themenblöcken, mit Aufgaben vom Nennen der BK-Nummer bis zum komplexen Fall.

  • Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge und Prävention
  • Chemische, physikalische und biologische Noxen
  • Berufskrankheiten mit Verfahren und ärztlichen Pflichten

Was musst du zu Reha und Sozialversicherung wissen?

Die Sozialversicherung hat fünf Zweige: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber, bei den anderen Zweigen teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge in der Regel. Die Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab.

Situation Wer leistet Merkpunkt
Arbeitsunfähigkeit bis 6 Wochen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsunfähigkeit danach Krankenkasse Krankengeld, wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
Medizinische Reha zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit Meist Rentenversicherung Grundsatz Reha vor Rente
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit Unfallversicherung Durchgangsarzt-Verfahren nach Arbeitsunfällen
Rückkehr nach langer Krankheit Krankenkasse oder Rentenversicherung Stufenweise Wiedereingliederung, das Hamburger Modell

Bei der Erwerbsminderungsrente zählt das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: unter drei Stunden täglich bedeutet volle, drei bis unter sechs Stunden teilweise Erwerbsminderung. Diese Grenzen werden gern gefragt.

Wie lernst du das Fach in drei Tagen?

  1. Tag 1

    Recht und Verfahren

    Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Anzeigepflicht, BK-Verfahren und ArbMedVV. Abends die BK-Tabelle aus dem Kopf aufschreiben.

  2. Tag 2

    Noxen

    Chemische, physikalische und biologische Noxen mit Zielorgan und BK-Nummer. Danach 30 Fragen.

  3. Tag 3

    SozialmedizinKreuzen

    Sozialversicherung, Reha und Begutachtung, danach gemischte Fragen und Fehlerliste.

Häufig gestellte Fragen

1. Wie viel Arbeits- und Sozialmedizin kommt im M2 dran?

Das Fach ist im M2 eines der kleineren, wird aber regelmäßig geprüft. Weil der Stoff klar abgegrenzt ist und viele Fragen Fakten abfragen, lohnt sich eine kompakte Vorbereitung von etwa drei Tagen.

2. Was ist der Unterschied zwischen Berufskrankheit und Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis bei der versicherten Tätigkeit. Eine Berufskrankheit entwickelt sich durch Einwirkung über längere Zeit und muss in der Berufskrankheiten-Liste stehen. Für beide ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

3. Gibt es die G-Untersuchungen noch?

Der Begriff ist noch verbreitet, die DGUV Grundsätze wurden aber 2022 durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt. Rechtsgrundlage der Vorsorge ist die ArbMedVV mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

4. Darf der Arbeitgeber die Befunde aus der Vorsorge erfahren?

Nein. Er erhält eine Vorsorgebescheinigung mit Datum, Anlass und dem nächsten Termin, aber keine Befunde. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch in der Betriebsmedizin.

5. Ist Arbeits- und Sozialmedizin im Klinik Komplettpaket enthalten?

Ja. Das Klinik Komplettpaket enthält Arbeits- und Sozialmedizin als eigenes Fachgebiet. Den Einzelkurs brauchst du dann nicht zusätzlich.

6. In welchem Format bekomme ich den Kurs?

Als digitalen Download direkt nach dem Kauf, nutzbar auf Laptop, Tablet und Smartphone und ausdruckbar.

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    • Berufskrankheiten und BK-Nummern
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