Kurz gesagt: Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, mit der Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einen gleichwertigen Kenntnisstand für die deutsche Approbation nachweisen. Geprüft werden vor allem Innere Medizin und Chirurgie, ergänzt um Querschnittsthemen wie Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz und Recht. Ab dem 1. November 2026 soll die Kenntnisprüfung für Drittstaatsabschlüsse zum Regelweg werden.
Du hast dein Medizinstudium außerhalb der EU abgeschlossen, vielleicht schon Jahre als Ärztin gearbeitet und willst in Deutschland die Approbation. Spätestens beim Gespräch mit dem Landesprüfungsamt fällt das Wort Kenntnisprüfung. Dahinter steckt eine anspruchsvolle Prüfung am Krankenbett, die viel mit dem deutschen Stationsalltag zu tun hat.
Dieser Artikel beschreibt Ablauf und Inhalte nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die Sprachanforderungen und die Reform, die zum 1. November 2026 in Kraft treten soll. Einzelheiten zum Verfahren regeln die Länder, deshalb gelten am Ende immer die Vorgaben deiner zuständigen Behörde.
Wer muss die Kenntnisprüfung Medizin ablegen?
Die Kenntnisprüfung legen Ärztinnen und Ärzte ab, die ihre Ausbildung in einem Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz abgeschlossen haben und deren Gleichwertigkeit nicht ohne Prüfung festgestellt werden kann. Bisher wurde zunächst anhand der Unterlagen geprüft, ob wesentliche Unterschiede bestehen. Wurden sie festgestellt oder fehlten Unterlagen, folgte die Kenntnisprüfung.
Das ändert sich gerade. Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen wurde im Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und soll am 1. November 2026 in Kraft treten. Laut Bundesgesundheitsministerium wird für ärztliche Abschlüsse aus Drittstaaten die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt nur noch als Wahlmöglichkeit erhalten. Die Pressemitteilung findest du beim Bundesgesundheitsministerium.
Für Anträge, die bis Ende Oktober 2026 gestellt wurden, sind Übergangsregeln vorgesehen. Frag bei deinem Landesprüfungsamt schriftlich nach, nach welcher Fassung dein Verfahren läuft.
Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Nach § 37 ÄApprO in der bis Oktober 2026 geltenden Fassung findet sie an einem Tag statt, mit höchstens vier Prüflingen und mindestens 60, höchstens 90 Minuten je Prüfling. Die Kommission besteht aus einem Vorsitz und zwei weiteren Mitgliedern.
- Patientenzuweisung: Du bekommst eine Patientin oder einen Patienten, meist aus Innerer Medizin oder Chirurgie.
- Anamnese und Untersuchung: Du erhebst die Anamnese und untersuchst körperlich, oft unter Zeitdruck.
- Bericht: Du schreibst einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise. Er wird gegengezeichnet und fließt in die Bewertung ein.
- Patientenvorstellung: Du stellst den Fall der Kommission vor und begründest Diagnostik und Therapie.
- Prüfungsgespräch: Die Kommission fragt fallbezogen und fächerübergreifend, auch zu praktischen Aufgaben.
Die Prüfung findet auf Deutsch statt und kann zweimal wiederholt werden. Bewertet wird in einer Gesamtbetrachtung. Den Wortlaut findest du in § 37 ÄApprO.
Welche Fächer und Themen werden geprüft?
Prüfungsfächer sind Innere Medizin und Chirurgie. Zusätzlich sollen Fragestellungen aus Querschnittsbereichen berücksichtigt werden, und die Behörde kann ein weiteres Fach als prüfungsrelevant festlegen.
| Bereich | Typische Themen | Worauf Prüfende achten |
|---|---|---|
| Innere Medizin | Herzinsuffizienz, ACS, Diabetes, COPD, Pneumonie, Niereninsuffizienz | strukturierte Diagnostik, leitliniengerechte Therapie |
| Chirurgie | akutes Abdomen, Appendizitis, Cholezystitis, Frakturen, Wundversorgung | OP-Indikation, perioperatives Management, Komplikationen |
| Notfallmedizin | Reanimation, Schock, Sepsis, ABCDE-Schema | sicheres Vorgehen in Prioritäten |
| Klinische Pharmakologie | Antikoagulation, Antibiotika, Interaktionen | Indikation, Kontraindikation, Nebenwirkungen |
| Bildgebung und Strahlenschutz | Röntgen-Thorax, Sonographie, CT-Indikation | rechtfertigende Indikation, Befundbeschreibung |
| Rechtsfragen | Aufklärung, Einwilligung, Schweigepflicht, Totenschein | Kenntnis deutscher Regeln |
Viele Prüflinge unterschätzen die Rechtsfragen und die deutsche Dokumentation. Arztbrief, Aufklärung und Leichenschau sind Themen, die im Herkunftsland oft anders geregelt sind.
Was ändert sich mit der Reform ab November 2026?
Mit der Reform wird die Kenntnisprüfung für Drittstaatsabschlüsse zum Regelweg, und ihre Ausgestaltung wird über eine Änderung der Approbationsordnung neu gefasst. Im Entwurf der Bundesregierung (Bundesrat-Drucksache 504/26) ist eine längere Prüfung mit 90 bis 120 Minuten je Prüfling und einer vorgeschalteten patientenbezogenen Prüfungsvorbereitung vorgesehen. Ärztliche Gesprächsführung soll ausdrücklich dazugehören.
Der Bundesrat hat sich am 16. Oktober 2026 mit der Verordnung befasst. Seine Fachausschüsse hatten Änderungen empfohlen, unter anderem eine Prüfung an einem statt an zwei Tagen. Welche Fassung am Ende gilt, stand bei Redaktionsschluss nicht abschließend fest. Prüfe deshalb vor deiner Anmeldung die aktuelle Fassung und die Hinweise deines Landesprüfungsamts.
Zusätzlich dürfen die Länder Sprachkenntnisse künftig schon vor der Prüfung der Berufsqualifikation prüfen. Übersetzungen und Beglaubigungen sollen in vielen Fällen entfallen, englischsprachige Unterlagen müssen dann nicht mehr übersetzt werden.
Welche Sprachkenntnisse brauchst du für die Approbation?
Für die Approbation brauchst du in der Regel allgemeine Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und zusätzlich eine bestandene Fachsprachprüfung auf Niveau C1. Die Fachsprachprüfung nehmen in den meisten Ländern die Landesärztekammern ab. Sie besteht typischerweise aus einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch, einem schriftlichen Teil wie einem Arztbrief und einem Gespräch mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
Die genaue Reihenfolge und die zuständige Stelle unterscheiden sich zwischen den Ländern. Mit der Reform können die Länder die Sprachprüfung vorziehen, bevor die Kenntnisprüfung beginnt.
Wie bereitest du dich sinnvoll vor?
Sinnvoll ist eine Vorbereitung, die Fachwissen auf dem Niveau des deutschen Staatsexamens mit täglichem Training am Patienten verbindet. Wer bereits mit Berufserlaubnis in einem deutschen Krankenhaus arbeitet, hat einen klaren Vorteil, weil Anamnese, Untersuchung und Arztbrief zur Routine werden.
- Fälle aus Innerer Medizin und Chirurgie täglich laut vorstellen, am besten vor Kolleginnen.
- Leitlinien zu den häufigsten Krankheitsbildern wiederholen, nicht allein Lehrbuchwissen.
- Berichte nach deutschem Muster schreiben und korrigieren lassen.
- Rechtsfragen gezielt lernen: Aufklärung, Einwilligung, Betreuung, Leichenschau.
Als Wissensbasis für die klinischen Fächer kann dir das Klinik-Komplettpaket fürs M2 dienen, das den Stoff des deutschen Staatsexamens nach Fächern zusammenfasst. Für das wichtigste Prüfungsfach gibt es zusätzlich den Komplettkurs Innere Medizin. Diese Materialien wurden für deutsche Medizinstudierende geschrieben und sind kein offizieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung. Einen Überblick über das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zur Approbation, findest du auf der Seite Kenntnisprüfung Medizin: Ablauf, Inhalte und Vorbereitung für die Approbation.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung in Innerer Medizin und Chirurgie.
- Querschnittsthemen wie Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz und Recht gehören dazu.
- Ab 1. November 2026 soll die Kenntnisprüfung für Drittstaatsabschlüsse der Regelweg sein.
- Die neue Prüfungsform war bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig beschlossen, maßgeblich ist dein Landesprüfungsamt.
- Neben B2 brauchst du in der Regel eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau.
Häufig gestellte Fragen
1. Was wird in der Kenntnisprüfung Medizin geprüft?
Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie mit Patientenvorstellung. Dazu kommen Querschnittsthemen wie Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen.
2. Wie lange dauert die Kenntnisprüfung?
Nach der bisherigen Fassung der ÄApprO 60 bis 90 Minuten je Prüfling. Der Entwurf zur Reform sieht 90 bis 120 Minuten vor, die endgültige Regelung legt die geänderte Approbationsordnung fest.
3. Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Danach ist der Weg zur Approbation über diese Prüfung in der Regel verschlossen.
4. Brauche ich vor der Kenntnisprüfung die Fachsprachprüfung?
Das regeln die Länder unterschiedlich. Mit der Reform können sie die Sprachprüfung ausdrücklich vor die Prüfung der Berufsqualifikation ziehen.
5. Was ändert sich ab 1. November 2026?
Für ärztliche Abschlüsse aus Drittstaaten wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall, die Gleichwertigkeitsprüfung bleibt als Wahlmöglichkeit. Für laufende Anträge gelten Übergangsregeln.
6. Kann ich vor der Approbation schon in Deutschland arbeiten?
Mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis ist ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht möglich. Voraussetzungen und Umfang legt die zuständige Behörde fest.
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Medizin Helden ist ein unabhängiges Lernangebot und kein offizieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung. Verbindlich sind die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung für Ärzte in der jeweils geltenden Fassung sowie die Vorgaben deines Landesprüfungsamts und deiner Landesärztekammer. Stand der Rechtslage: Oktober 2026.

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